Spitzenbelastungen in Containerterminals führen zu Wartezeiten in der Binnenschifffahrt
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Abfertigung von Binnenschiffen in den deutschen Seehäfen und den ZARA-Häfen näher untersucht.
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Im Fokus standen vor allem Wartezeiten an den Seehafenterminals und deren Ursachen sowie Maßnahmen zur verbesserten Koordinierung der Hafenabläufe. Danach können Binnenschiffe vor allem an den Containerterminals in Rotterdam und Antwerpen von Wartezeiten bis zu mehreren Tagen betroffen sein. Dort treten gerade zu Zeiten, zu denen mehrere große Seeschiffe gleichzeitig abgefertigt werden müssen, Spitzenbelastungen auf. Bei bestehenden Engpässen an Umschlagskapazitäten werden See- und Feederschiffe im Allgemeinen vorrangig vor Binnenschiffen abgefertigt. Verzögerungen an einem Containerterminal können schnell einen Dominoeffekt bewirken, da Binnenschiffe während ihres Aufenthalts typischerweise mehrere Containerterminals zur Be- und Entladung ansteuern. Dies erschwert zugleich die Suche nach geeigneten Liegeplätzen im Hafen. Angesichts der geringeren Containerumschläge zwischen See- und Binnenschiffen stellt sich die Situation in den norddeutschen Containerhäfen derzeit vergleichsweise entspannt dar.
Zur Entlastung der Seehäfen und zur Verbesserung der landseitigen Zu- und Ablaufverkehre gewinnen Hinterland-Hubs zunehmend an Bedeutung. Beiträge hierzu sollen auch die Digitalisierung von Logistikketten sowie die Implementierung und Weiterentwicklung von digitalen Zulauf- und Liegeplatzmanagementsysteme speziell für Binnenschiffe leisten.
Im Gegensatz zu Containerbeförderungen treten bei Massenguttransporten mit dem Binnenschiff in der Regel keine Verzögerungen bei den Be- und Entladeprozessen in den Seehäfen auf. So müssen Binnenschiffe mit derartiger Ladung in den Seehäfen in der Regel nur ein Terminal anfahren. Zudem ist die Ware häufig nur für einen Endkunden bestimmt.
Der vollständige Bericht steht ab sofort kostenlos im Internet unter www.bag.bund.de zur Verfügung.
Quelle: BAG
Veröffentlichungsdatum: 05.03.2020