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Änderung Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PfSchAnwV) Statement LPD zur Bundesratsentscheidung Glyphosat

17. Juni 2024

Enttäuscht zeigt sich das Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PfSchAnwV), in der das pauschale Anwendungsverbot von Glyphosat in sogenannten Wasserschutzgebieten weiterhin zur Anwendung kommen wird.


Foto © Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.

„Damit wird unseren Landwirten ein weiteres Bein im Wettbewerb auf dem europäischen Markt gestellt. Mit diesem Anwendungsverbot gerät unsere Landwirtschaft noch weiter ins Abseits. Damit ist weder dem Verbraucher noch der Natur geholfen. Im Gegenteil: Die Ernährungssicherheit mit guten Lebensmitteln aus der Heimat wird gefährdet. Auch Umwelt und Klima werden durch den vermehrten Einsatz anderer Pflanzenschutzmittel sowie durch schlechtere Alternativen, wie häufigeres Pflügen, stärker belastet", äußert Dr. Holger Hennies sein absolutes Unverständnis über diese Entscheidung.

Es zeige einmal mehr, dass Sachargumente und selbst unabhängige Studien nicht mehr zählen. Selbst die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe Ende 2023 Glyphosat als sicher für Mensch und Umwelt eingestuft, und die Kommission habe daraufhin den Wirkstoff für weitere zehn Jahre zur Anwendung in der EU freigegeben.

„Unsere Landwirte gehen sehr verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmittel um. So viel wie nötig, so wenig wie möglich lautet bei entsprechender Indikation die Devise. Mit Glyphosat hingegen hätte auf tiefe Bodenbearbeitung verzichtet und somit auch das Risiko von Nitrateinträgen in das Grundwasser verringert werden können“, bewertet Hennies diese Fehlentscheidung, die der deutschen Landwirtschaft und der Umwelt schaden wird.

 

Quelle: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.

Veröffentlichungsdatum: 17.06.2024

Schlagwörter

Statement, LPD, zur Bundesratsentscheidung, Glyphosat