Wittenberg Gemüse / Elite Frische Service GmbH

Zum Inkrafttreten des novellierten Umweltstatistikgesetzes am 16. Mai 2024 Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg: Neue Verpackungsstatistik – Erhebung startet Ende Mai

28. Mai 2024

Am 21. März dieses Jahres verabschiedete der Bundestag das zweite Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt1 trat es am 16. Mai in Kraft. Die Gesetzesänderung betrifft insbesondere die amtlichen Statistiken zu den Themen Wasserversorgung, Verpackungen und Kunststoffabfälle. Wie das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg mitteilt, kommen auf Hersteller von nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ab diesem Jahr neue Berichtspflichten zu.

Datengrundlage wird durch neue Erhebungen verbessert

Bereits ab Juni 2023 starteten bundesweit drei neue Erhebungen, die zur Verbesserung der Datengrundlage für das Monitoring von Kunststoffabfällen und Verpackungen beitragen sollen. Ab Mai 2024 wird außerdem die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (NBV) das Verpackungsmonitoring ergänzen:

  • Die NBV-Erhebung erstreckt sich auf Hersteller nach § 3 Absatz 14 des Verpackungsgesetzes (VerpackG), die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen.
  • Erfasst werden Verkaufs-, Transport und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, sowie Mehrwegpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen.

Die genannten Erhebungen dienen zur Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Die betroffenen Unternehmen erhalten eine schriftliche Meldeaufforderung sowie Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen.

Weltweit werden jährlich 400 Millionen Tonnen Kunststoffe produziert

Einweg-Verpackungen und Einweg-Produkte aus Kunststoff haben viele Vorteile. Insbesondere mit Blick auf die Umwelt bringen sie jedoch auch Nachteile mit sich. Ihre Herstellung verbraucht viele Ressourcen. Zudem ist das Recycling von Verpackungs- und Kunststoffabfällen technisch aufwendig. Mangelhafte Entsorgungsstrukturen führen weltweit zu beträchtlichen Umweltverschmutzungen durch Kunststoffe. Nach Angaben der Vereinten Nationen werden weltweit jedes Jahr mehr als 400 Millionen Tonnen Kunststoffe produziert. Die Hälfte davon ist für den einmaligen Gebrauch bestimmt, insbesondere für Verpackungen.

Allein in Deutschland belief sich 2022 der Verbrauch von Kunststoffverpackungen für private Endverbraucher nach dem Umweltbundesamt auf rund 2,0 Millionen Tonnen. Bisher basierte die amtliche Statistik zur Entsorgung von Verpackungsabfällen überwiegend auf den Mengenstromnachweisen der Dualen Systeme. Diese Statistik umfasste jedoch nur eine Teilmenge der Verpackungen.

Für das Jahr 2022 meldeten die Dualen Systeme rund 1,1 Millionen Tonnen an getrennt gesammelten Verkaufsverpackungen aus Kunststoff. Knapp 66 % davon wurden recycelt. Für andere Verpackungsarten wie zum Beispiel Mehrwegverpackungen und bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen fehlte bislang eine umfassende Datenbasis aus der amtlichen Statistik. Diese Lücke werden die neuen Erhebungen schließen.

1BGBl. 2024 I Nr. 153 vom 15. 5. 2024

Die amtliche Abfallstatistik in Deutschland erfüllt die Berichtspflichten gegenüber der EU gemäß den Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904), Verpackungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/852) und Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG).

 

Quelle: Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg.

Veröffentlichungsdatum: 28.05.2024

Schlagwörter