Österreich/AIZ: Kommission unterstützt EU-Länder bei der Bewältigung von Naturkatastrophen
Die Europäische Kommission schlägt vor, aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) über 1 Milliarde Euro bereitzustellen und mit diesem Geld fünf von Überschwemmungen schwer getroffenen Mitgliedstaaten zu helfen, berichtet das Agrarische Informationszentrum (AIZ). Es handelt sich um Österreich, Italien, Slowenien, Griechenland und Frankreich.
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Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, erklärte: „Diese Hilfe aus dem Solidaritätsfonds dient nicht nur der Entlastung und dazu, Notfallkosten zu decken. Sie hilft auch den EU-Ländern bei einem besseren Wiederaufbau vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels.“
Konkrete Aufteilung auf die fünf Länder
Das Hilfspaket soll den Ländern helfen, die Folgen der Überschwemmungen im vergangenen Jahr (2023) zu bewältigen:
378,8 Millionen Euro für Italien nach den Überschwemmungen in der Region Emilia-Romagna im Mai 2023 und weitere 67,8 Millionen Euro für die Region Toskana nach den Überschwemmungen im Oktober und November 2023;
428,4 Millionen Euro für Slowenien
und 5,2 Millionen Euro für Österreich zur Bewältigung der Folgen der Überschwemmungen im August 2023;
101,5 Millionen Euro für Griechenland zur Unterstützung der Wiederaufbaumaßnahmen nach den Überschwemmungen im September 2023;
und 46,7 Millionen Euro für Frankreich für Hochwasserschäden in der Region Hauts-de-France im November 2023.
Notfall- und Wiederaufbaumaßnahmen werden mitfinanziert
Die fünf Länder hatten um Unterstützung aus dem EUSF ersucht. Das Geld aus dem Fonds soll einen Teil der Kosten für Notfall- und Wiederaufbaumaßnahmen abdecken.
Dazu gehört auch die Reparatur beschädigter Infrastrukturen, der Schutz des kulturellen Erbes und Sanierungsmaßnahmen.
Weitere Schritte
Sobald das Parlament und der Rat den Vorschlag der Kommission gebilligt haben, kann die Finanzhilfe unverzüglich und in einer einzigen Tranche an jedes der antragstellenden Länder ausgezahlt werden.
Quelle: AIZ.info
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2024