Österreich: Regierung muss zum Hochfahren der Wirtschaft Güterversorgung sicherstellen
Zentralverband Spedition & Logistik: Wenn das geplante Hochfahren der österreichischen Wirtschaft funktionieren soll, muss die Bundesregierung, zur Sicherung von Transportketten, die Aufhebung des LKW-Wochenendfahrverbots verlängern.
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„Eine Verlängerung ist solange notwendig, bis Handel und Industrie wieder annähernd auf „Normaltemperatur“ laufen. Jedenfalls darf es in den kommenden Wochen zu keinen zusätzlichen bürokratischen Belastungen für die Transportlogistik kommen“, fordert der Präsident des Zentralverbandes Spedition & Logistik, Alexander Friesz.
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Die Logistikbranche sei wirtschaftlich und strukturell stark von der Krise betroffen. Abläufe und Rahmenbedingungen haben sich massiv erschwert. Neben der, bei vielen Unternehmen, angespannten finanziellen Situation, sei die sich ständig verändernde Auftragslage besonders schwierig zu bewältigen. Grenzschließungen zu den zentral- und osteuropäischen Staaten, verursachen nach wie vor Personalengpässe in Logistiklagern und bei LKW-Fahrern. Auch die LKW-Wartezeiten an den Grenzen haben in den vergangenen Tagen, durch strengere Kotrollen, wieder zugenommen.
Friesz: „Diese absolute Ausnahmesituation braucht auch verlässliche Ausnahmereglungen. Uns ist bewusst, dass viele Maßnahmen der letzten Wochen der Bewältigung der COVID-19 Pandemie geschuldet sind, und nach Beendigung der Krise auch wieder zurückgenommen werden sollen. Dieser Logik folgend appellieren wir daher an Frau Verkehrsministerin Gewessler, den Gütertransport, für die Dauer der Krise, vor nicht notwendigen bürokratischen Hürden freizuhalten und dementsprechend die Aufhebung des LKW-Wochenendfahrverbots zu verlängern.“
Das Verkehrsministerium dürfe die bisher konsequent und vernünftig getroffenen Maßnahmen nicht durch übereiltes Vorgehen zunichtemachen.
Verkehrsministerin Gewessler und die gesamte Bundesregierung hätten sich bisher durch Augenmaß ausgezeichnet. Dieses geltes es auch bei der Reaktivierung der Wirtschaft beizubehalten.
Quelle: Zentralverband Spedition & Logistik
Veröffentlichungsdatum: 28.04.2020