Streit in deutscher Ampel könnte EU-Lieferkettengesetz im Rat zu Fall bringen
Laut Agenturberichten könnte mit der Richtlinie eines EU-Lieferkettengesetzes nach der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) das nächste umstrittene Gesetzesvorhaben der EU zu Fall kommen. Demnach dürfte sich in der anstehenden Ratsabstimmung über den mit dem Europaparlament (EP) ausgehandelten Kompromiss Deutschland aufgrund interner Uneinigkeit in der Ampel-Koalition der Stimme enthalten, was einer Ablehnung entspreche. Laut EU-Diplomaten, so Agenturen, sei mit einer Enthaltung Deutschlands unklar, ob es unter den EU-Ländern dann noch eine ausreichende Mehrheit geben wird. Es gebe etwa Spekulationen, andere Mitgliedstaaten könnten Deutschlandfolgen und nun ebenfalls nicht zustimmen.
Demnach habe Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Enthaltung Deutschlands angekündigt, nachdem sich in der Regierung in Berlin die FDP gegen das EU-Lieferkettengesetz quergelegt habe und keine Einigung gefunden werden konnte. Die EU-Richtlinie gehe über das seit 2023 bestehende deutsche Lieferkettengesetz noch deutlich hinaus, sei überschießend und nicht praktikabel, so die FDP zum Ärgernis ihrer Koalitionspartner SPD und Grüne.
Landwirtschaft indirekt auch betroffen
Der Kompromiss zwischen dem EP und den Unterhändlern der Mitgliedstaaten vom Dezember 2023 zur EU-Lieferkettenrichtlinie sieht vor, dass Firmen ab einer gewissen Größe zum sorgfältigen Umgang mit sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette, inklusive direkten und indirekten Lieferanten, eigenen Geschäftstätigkeiten, sowie Produkten und Dienstleistungen verpflichtet werden. Dazu gehört auch die Veröffentlichung und Umsetzung von Klimazielen. Die Landwirtschaft befürchtet, als Zulieferer an vom Gesetz erfasste Unternehmen dann mit erhöhtem Bürokratie- und Dokumentationsaufwand sowie mit rechtlichen Risiken zumindest auch indirekt betroffen zu werden.
Die Richtlinie soll europäische Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie ab 500 Mitarbeitenden und mehr als 150 Mio. Euro Umsatz weltweit in die Pflicht nehmen. In sogenannten Hochrisikosektoren wie Textil- und Lederindustrie, Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion, Gewinnung von Rohstoffen, Verarbeitung von metallischen und nicht-metallischen Erzeugnissen sowie der Großhandel mit mineralischen Rohstoffen sollen sogar die Grenzen für die Erfassung sogar schon auf 250 Beschäftigte und weltweit 40 Mio. Euro Umsatz sinken, wenn mehr als 50% ihres Nettoumsatzes in einem oder mehreren dieser Hochrisikosektoren erwirtschaftet werden.
Quelle: aiz.info
Veröffentlichungsdatum: 08.02.2024