Ursprungsland muss auch online angegeben werden Rechtsstreit Amazon Fresh und Foodwatch
In welchem Land wurden die Tomaten geerntet? Kommen die Erdbeeren aus Spanien oder Deutschland? Bei diesen Fragen hilft dem Verbraucher der Blick auf das Etikett oder das Schild bei der Ware. Für Obst und Gemüse ist diese Information nach der EU-Vermarktungsnorm kennzeichnungspflichtig. Es gibt lediglich ein paar Ausnahmen für Erzeugnisse, die nicht unter die allgemeine Vermarktungsnorm fallen, wie beispielsweise Bananen oder Kartoffeln, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Keine Ausnahme besteht hingegen für den Online Handel mit Obst und Gemüse. Das hat zuletzt auch das Oberlandesgericht München in einem Rechtsstreit zwischen Amazon Fresh und Foodwatch bestätigt. Nach dem Urteil reicht es für die Ursprungslandkennzeichnung nicht aus, verschiedene mögliche Ursprungsländer zu nennen. Bei Vertragsabschluss muss der Kunde genau wissen, in welchem Ursprungsland das Erzeugnis geerntet wurde. Insoweit gelten für den Online Handel dieselben Regeln wie auch für den stationären Handel.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 2/2021.
Veröffentlichungsdatum: 01.03.2021
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