USA gegen EU-Politik zur RHG-Festlegung
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben den WTO-Mitgliedern zwei Erklärungen vorgelegt. Darin wiederholen sie die Besorgnis auch anderer Mitglieder (unter anderen Kolumbien, Ecuador, Costa Rica, Paraguay, Uruguay, Brasilien, Argentinien, Guatemala, Kanada, Panama, Peru und Chile) über den Ansatz der Europäischen Union (EU) bei der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für Pflanzenschutzmittel und EU-Importtoleranzen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Trotz wiederholter Interventionen von WTO-Mitgliedern wendet die EU weiterhin ihr „Vorsorgeprinzip“ an und schafft damit Handelshemmnisse, die das globale Lebensmittelsystem bedrohen. Die EU wird aufgefordert, Entscheidungen zur RHG-Absenkung bis zur Nachweisgrenze nur auf Basis einer vollständigen Risikobewertung durchzuführen und die Codex-RHG zu berücksichtigen. Als Beispiel wird die Nichtverlängerung der EU-Zulassung von Indoxacarb angebracht, obwohl die EFSA ihre Risikobewertung nicht abgeschlossen hatte.
Die Vereinigten Staaten kritisieren weiterhin, dass die Anwendung der EUGesundheits- und Umweltnormen auf importierte Lebensmittel aus Drittländern die Zuständigkeiten der nationalen Behörden sowie deren Maßnahmen untergraben, die in jedem eigenen Hoheitsgebiet erforderlich sind. Diese EU-Anforderungen schränken den globalen Handel unnötig ein. Amerika fordert die EU deshalb dringend auf, ihre WTO-Verpflichtungen sicherzustellen.
Zudem wird ein einheitliches Verfahren bei der Umsetzung der RHG zum Zeitpunkt der Herstellung sowohl für importierte als auch heimische Ware gefordert. Derzeit gilt hier: für importierte Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr, bei inländischer Ware dagegen zum Zeitpunkt der Produktion.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 4/2022
Veröffentlichungsdatum: 11.05.2022