Vermarktungsstandards: Verabschiedung neuer Regelungen für Obst- & Gemüsesektor sowie Bananensektor
Anfang Herbst dieses Jahres verabschiedete die Europäische Kommission den Entwurf einer delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsstandards für den Obst- und Gemüsesektor, bestimmte verarbeitete Obst- und Gemüseerzeugnisse und den Bananensektor, so Freshfel Europe.
Der Entwurf der delegierten Verordnung enthält zahlreiche Änderungen im Vergleich zu der derzeit geltenden Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission.
Nach der Annahme des Entwurfs sandte Freshfel Europe einen Brief an die Europäische Kommission. Der Bananensektor begrüßte die in dem Text enthaltenen neuen Bestimmungen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelverlusten im Rahmen der „Farm-to-Fork“-Strategie, insbesondere durch eine größere Flexibilität bei der Portionierung von Bananen.
Diese Vereinfachung des Textes, welche die Zahl der Bananen pro Bund nicht mehr begrenzt, ist sehr zu begrüßen und wird allen Akteuren der Wertschöpfungskette, von dem Erzeuger bis zu dem Verbraucher, zugute kommen. Die Branche ist jedoch weiterhin besorgt über den Zeitplan, der für die Anwendung der neuen Vorschriften vorgesehen ist. In dem Brief betonte der Bananensektor, dass die im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission festgelegten Ziele, die keine Hindernisse für den täglichen Betrieb oder die Kontrollen der EU darstellen, mit Inkrafttreten der delegierten Verordnung umgesetzt werden sollten, um die Bananenverschwendung zu reduzieren.
Lesen Sie hier den vollständigen Text.
Quelle: Freshfel Europe Headlines
Veröffentlichungsdatum: 07.12.2023