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Zehn Verfassungsbeschwerden gegen Einwegkunststofffondsgesetz

04. Juni 2024

Das Bundesverfassungsgericht wird die Vereinbarkeit des Einwegkunststofffondsgesetzes mit dem deutschen Finanzverfassungsrecht prüfen müssen. Mehrere Unternehmen haben sich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die staatliche Sonderabgabe für Hersteller von Produkten wie To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebecher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher und Tabakfilter beschwert, berichtet das Fachblatt Euwid Recycling. Lesen Sie den Artikel auf Euwid Recycling.

 

Quelle: Euwid Recycling

Veröffentlichungsdatum: 04.06.2024

Schlagwörter

Fachblatt Euwid Recycling, Verfassungsbeschwerden, gegen Einwegkunststofffondsgesetz