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Zehnter EIP-Förderaufruf: Innovation durch Kooperation

12. März 2025

Minister Peter Hauk MdL: „Mit EIP-AGRI stellen wir 7,3 Millionen Euro für innovative Ideen bereit, die Wissenschaft und landwirtschaftliche Praxis gemeinsam umsetzen.“

Das EIP-AGRI -Programm richtet sich an zukunftsorientierten Unternehmerinnen und Unternehmer in der Landwirtschaft, im Garten-, Wein- und Obstbau, auf die wissenschaftlichen Einrichtungen im Land, auf unsere landwirtschaftlichen Landesanstalten sowie an Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

„Wir fördern über die Europäische Innovationspartnerschaft ‚Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft‘ (EIP-AGRI) innovative Projekte, die auf die Bedarfe unserer landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgerichtet sind. 

Im Fokus stehen insbesondere innovative Lösungen, die einen direktem Nutzen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen haben“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL anlässlich des zehnten Förderaufrufs.

Vielfältige Themen

Mit dem zehnten EIP-Förderaufruf werden keine gesonderten Schwerpunktthemen festgesetzt. Daher können vielfältige Themen adressiert werden. Projektvorschläge können beispielsweise auf den Klimaschutz oder auf die Anpassung an den Klimawandel abzielen, auf das Tierwohl fokussieren, die Digitalisierung oder andere Themen umfassen.

Projektgegenstand kann die Entwicklung eines neuen Produktes, eines neuen Verfahrens, einer neuen Dienstleistung oder einer anderen Art von Innnovation sein.

Die Wissenschaft, die landwirtschaftliche Praxis und gegebenenfalls andere Innovationsakteure können sich für die Projektumsetzung in sogenannten Operationellen Gruppen zusammenschließen. Alle Akteure sind aktiv und gleichberechtigt an der Projektumsetzung zu beteiligen. Der Wissensaustausch zwischen den Projektpartnern sowie der Wissenstransfer der Inhalte und der Ergebnisse der Projekte sind verpflichtend.

„Mit der EIP-AGRI haben wir bisher viele Anreize für Innovationen setzen können und sind schon sehr gespannt auf die neuen Projektideen“, sagte Minister Hauk

Information zum Förderverfahren:

Projektvorschläge können bis Donnerstag, den 23. April 2025 beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Informationen rund um den EIP-Förderaufruf, die Förderbedingungen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen sind hier veröffentlicht.  

Die besten innovativen Projektvorschläge werden wettbewerblich über festgelegte Auswahlkriterien im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens ermittelt. Die Einreichung und die Auswahl der Projektvorschläge erfolgen in der Stufe 1 des vorgesehenen Förderverfahrens. In der sich anschließenden Stufe 2 des Förderverfahrens erfolgt die eigentliche Förderantragstellung.

 

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Veröffentlichungsdatum: 12.03.2025

Schlagwörter

Zehnte, EIP-Förderaufruf, Innovation, Kooperation