ZVG: Ausgestaltung des Abwehrschirmes entscheidend
Grundsätzlich begrüßt der Zentralverband Gartenbau (ZVG), dass sich die Bundesregierung bewegt und einen „Wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ angekündigt hat. „Für den Gartenbau ist es unabdingbar, dass all seine Unternehmen von der Strompreis- und Gaspreisbremse profitieren können“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz nach Bekanntwerden der ersten Details.
ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Foto © ZVG
Die Gartenbauunternehmen haben von den bisherigen Krisen- und Hilfsprogrammen nicht oder nur zum geringen Teil partizipiert. Das nun gestartete Kleinbeihilfenprogramm der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bezieht immerhin den Unterglasanbau von Obst und Gemüse mit ein, lässt aber den Zierpflanzenbau weiter außen vor. Deshalb sei die Sorge wohl verständlich, dass der Gartenbau oder Teile davon auch diesmal durch das Raster fallen. Nun komme es auf die weitere Ausgestaltung an. Insbesondere muss eine Ungleichbehandlung bei der Förderung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmen vermieden werden.
Mit dem Maßnahmenpaket wurde u.a. die Forderung des ZVG aufgegriffen, die Gasumlage zu kippen. Offen bleiben dagegen die Forderung nach der zeitweisen kompletten Aussetzung der CO2-Bepreisung, eine Verschiebung der 2023 anstehenden CO2-Bepreisung von Kohle sowie die Ausnahme von Altholz bei der CO2-Besteuerung.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 11.10.2022