ZVG/DBV: Statement zur Ausweitung der 70-Tage-Regel
Anlässlich des gestrigen Bundeskabinettbeschlusses zur Ausweitung der 70-Tage-Regel auf 102 Tage wurden Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau wie folgt zitiert: „Wir begrüßen die geplante Ausweitung der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung für Saisonarbeitskräfte von 70 auf 102 Tage. Durch die längere Beschäftigungsdauer verringert sich der Austausch der Arbeitskräfte und der damit verbundene Reiseverkehr. Die Betriebe stecken mitten in der Vorbereitung für die Saison und können die kultur- und witterungsabhängigen Maßnahmen nun besser planen.
Dabei steht die Sicherheit der Mitarbeiter weiter an erster Stelle. Für die Unterbringung und zum Arbeitsschutz haben die Unternehmen bereits im letzten Jahr erfolgreich umfangreiche und passende Hygienekonzepte für ihre Betriebe erarbeitet. Diese gilt es, anhand der aktuellen Bestimmungen weiter umzusetzen.“
DBV begrüßt Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung
Rukwied: Wichtiges Signal für die Betriebe
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Ausweitung der Zeitgrenze von 70 auf 102 Arbeitstage für kurzfristig Beschäftigte: „Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe, um auch in Coronazeiten die Versorgung der Bevölkerung mit frischen und hochwertigen Lebensmitteln gewährleisten zu können.“
Ebenso begrüßt der Deutsche Bauernverband die Rückmeldung der Knappschaft an die Betriebe, ob bereits eine Vorbeschäftigung bei einem anderem Arbeitgeber vorliegt. „Diese Regelung schafft zusätzliche Rechtsicherheit für unsere Betriebe“, so Rukwied. Einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz hält man beim DBV für selbstverständlich. „Es ist in der Praxis üblich, dass für versicherungsfrei beschäftigte ausländische Saisonkräfte ein private Krankenversicherung abgeschlossen wird“, erklärt Bauernpräsident Rukwied.
Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) / Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2021