ZVG fordert Versorgungssicherheit für Gartenbau Gärtnerische Belange im Notfallplan Gas berücksichtigen
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung des Gartenbaus im Notfallplan Gas der Bundesregierung sowie eine kurzfristige Anhebung der dort festgelegten Verbrauchsgrenze für die Betriebe ein.
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Um die Versorgungssicherheit der Unter-Glas-Gartenbaubetriebe und damit die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern, ist es unabdingbar, die derzeit festgelegte Verbrauchsgrenze von 10.000 Kilowattstunden (kWh) für die gärtnerisch-landwirtschaftliche Produktion kurzfristig anzuheben oder anderweitige Maßnahmen zur Priorisierung und Absicherung der Energiebelieferung für den Gartenbau festzulegen, fordert der ZVG am Rande der heute zu Ende gegangenen Agrarministerkonferenz (AMK).
„Energie wird nicht nur benötigt, um den mehrere Wochen oder Monate dauernden Produktionsprozess im Unter-Glas-Gartenbau abzusichern, sondern auch um die kommenden Pflanzungen und damit Ernte vorzubereiten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Eine kurzfristige Abschaltung von Energie würde einen Komplettausfall der Produktion und damit Versorgungsengpässe der Bevölkerung insbesondere im Gemüsebau bedeuten.
Unabhängig davon, ob das Gemüse im Freiland oder im Gewächshaus produziert wird, erfolgt die Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus. Den Produzenten dieses Ausgangsmaterials fällt eine besondere Rolle zu.
Im Notfallplan Gas werden als geschützte Kunden u.a. Haushaltskunden definiert, deren Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigt. Diese Menge stellt für den Produktionsgartenbau nur einen Bruchteil des Jahresverbrauchs dar. Darauf hat der ZVG bereits frühzeitig in einem Schreiben an das zuständige Bundeswirtschafts- und Bundeslandwirtschaftsministerium sowie die jeweiligen Bundestagsausschüsse hingewiesen.
„Im Krisenteam Notfallplan Gas“, so Fleischer, „muss der Energiebedarf, insbesondere in der Unterglas-Produktion, thematisiert und gesichert werden“.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 04.04.2022