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ZVG: Regelung für Saisonarbeitskräfte ab Juni drängt - Betriebe brauchen sichere Lösungen

08. Mai 2020

Die Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und die Bundesfachgruppe Obstbau fordern die Agrarminister auf, die Verfügbarkeit von ausländischen Saisonarbeitskräften ab Anfang Juni 2020 sicherzustellen. Angesichts der Agrarministerkonferenz heute und morgen appellieren sie an die Ressortchefs der Länder, sich für Lösungen über den Mai hinaus einzusetzen. Dazu zählen neben der Öffnung der Grenzen auch praktikable Transitlösungen.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Obst und Gemüse bleibt auch über die frühesten Kulturen hinaus wichtig, betonen BfG-Vorsitzender Christian Ufen und der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Obstbau, Jens Stechmann. Die Wahrung des Gesundheitsschutzes hat höchste Priorität, bringt aber höhere Kosten mit sich. Noch sei nicht abzuschätzen, ob sich im Absatz dafür auch höhere Preise durchsetzen lassen.

„Ein breites Kulturspektrum im Gemüsebau braucht nun die notwendigen Arbeitskräfte - für durchgehende Pflege der Kulturen über den Pflanzenschutz bis hin zur Ernte“, erläutert Ufen. Daher brauchen wir bis in den Herbst hinein ausreichend Arbeitskräfte. Beispielsweise muss die Bewässerung der Böden für anstehende Trockenheit gewährleistet werden. Aber auch noch weitere Pflanzarbeiten und Kulturpflege wie das Hacken in den Reihen oder das Wenden der Vliese zum Schutz der Kulturen stehen an.

Stechmann verwies auf die im Juni anstehende Hauptsaison der Erdbeeren sowie den Erntestart für Kirschen und Himbeeren. Um das wichtigste Obst in Deutschland, den Apfel, im Herbst ernten zu können, seien außerdem derzeit wichtige Pflegemaßnahmen nötig. Die Obstanlagen haben auch wichtige Funktionen für die Artenvielfalt in der heimischen Landschaft inne. Dafür müssten die Plantagen entsprechend bewirtschaftet werden.

Die Kompromisslösung der Bundesregierung, für April und Mai insgesamt 80.000 Saisonarbeitskräfte unter strengen Hygiene-Auflagen per Flugzeug nach Deutschland einreisen zu lassen, sei eine wichtige und richtige Entscheidung gewesen, unterstreichen Ufen und Stechmann. Inklusive der Saisonarbeitskräfte, die über Land einreisten und der zusätzlichen Unterstützung inländischer Arbeitskräfte habe man weiter produzieren können. Die Resonanz sei besser als erwartet gewesen. Auch die Verlängerung der 70-Tage-Frist habe geholfen.


Hintergrund:
Die Agrarministerkonferenz findet am 7. und 8. Mai 2020 als Videokonferenz statt. Die Minister und Senatoren der Länder beschäftigen sich unter anderem mit der SARS-CoV-2 Pandemie und ihre Auswirkungen auf Gartenbau sowie Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählt auch das weitere Vorgehen.

Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium hatten sich am 2. April 2020 auf ein gemeinsames Vorgehen für die Einreise von Saisonarbeitskräften geeinigt. In diesem Zuge wurden mit dem Robert Koch-Institut (RKI) Vorgaben zum Arbeitsschutz und Unterbringung abgestimmt, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Zusätzliche Vorschriften wurden von den Bundesländern und örtlichen Behörden erlassen.

Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Veröffentlichungsdatum: 08.05.2020

Schlagwörter

ZVG, Regelung, Saisonarbeitskräfte, Juni, Betriebe, Lösungen