Zwölf EU-Verordnungen zu Rückstandshöchstgehalten in 2020
Im letzten Jahr hat die EU-Kommission zwölf Verordnungen zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für den Obst- und Gemüsebereich veröffentlicht. Davon betroffen waren insgesamt 58 verschiedene Wirkstoffe wie beispielsweise Prochloraz, Chlorat, Chlorpyrifos, Cyantraniliprol und Pyraclostrobin.
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Außerdem waren darunter auch zwei Verordnungen zu den Kontaminanten Perchlorat und Pyrrolizidinalkaloide. Überwiegend wurden die RHGs abgesenkt. Spitzenreiter war der Juni 2020 mit vier Verordnungen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Bei sieben Verordnungen gelten die neuen RHG bereits seit 2020, bei weiteren vier Verordnungen ab 2021 und die neuen Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide (PA) ab 2022.
Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1/2021
Veröffentlichungsdatum: 05.02.2021