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Entwicklung am Beispiel Glyphosat02. Oktober 2023

Eine zehnjährige Verlängerung der Zulassung von Glyphosat steht an. In der Europäischen Union zeichnet sich die Grundlage dazu ab. Die nationalen Gesetzgebungen werden dann jeweils für ihr Land die Zulassungen erteilen oder auch nicht.

Um hier über die Gefährlichkeit oder Harmlosigkeit des Wirkstoffes zu debattieren ist die eine Seite.

Bei ähnlich gelagerten Prozessen hat eine Wiederzulassung aber auch ein Einfrieren der weiteren Entwicklung bewirkt.

Bei einer verkürzten Zulassung auf fünf Jahre mit dem Hinweis, dass dann endgültig Schluss sei, passierte meist viereinhalb Jahre nichts. Im letzten halben Jahr wurde von allen Beteiligten aus vollen Rohren gegen das Verbot in einem halben Jahr geschossen.

Die Darstellungen reichten von massiven Preissteigerungen für Konsumenten, von unerträglichen Kostensteigerungen in der Produktion, über eine nicht sichergestellte Versorgungssicherheit für die gesamte Nation bis hin zur Klage über fehlende Alternativen.

Gerade der letzte Punkt hat es in sich. Die fehlenden Alternativen fehlen in solchen Situationen oft nicht wirklich. Entweder liegen sie bereits in den Schubladen von Pflanzenschutzmittelherstellern und es ist für diese Firmen gewinnbringender die alte Lizenz noch länger weiter verkaufen zu können.

Oder neue Technologien sind fast fertig entwickelt und es fehlt der letzte „Druck“, um sie marktreif zu machen. Sie könnten möglicherweise auch die nächste oder übernächste Generation von Pflanzenschutzmitteln obsolet machen. Also ist von großen Spielern in diesem Geschäft kein all  zu großes Interesse an einer Weiterentwicklung zu erwarten.

Wir könnten hier noch weitere Beispiele anführen, aber die derzeitige Situation um Glyphosat herum ist eine Gelegenheit, über das gesamte System nach zu denken.

Die gesamten Risikobewertungen sind ehrlich betrachtet nie schwarz oder weiß. Die Risikobewertung ist ja immer eine Beurteilung einer Entwicklung, die man noch nicht genau kennt.

Es ist so zu sagen eine Auflistung von Risiken auf einer Tabelle von null bis hundert. Die Wissenschaftler haben dann fest zu stellen, ob die Gefährdung bei 10 oder 25 beginnt. Danach richtet sich die Zulassung im Normalfall.

Es kommen dann geschäftliche Interessen dazu. Wenn zum Beispiel Glyphosat keine Wiederzulassung bekommen würde, dann könnte der Konzern Bayer mit seiner Tochterfirma Monsanto die gesamten gentechnisch veränderten Pflanzen und den Saatgut-Markt dazu in den Kamin schieben. Ein unvorstellbarer Schaden für diese Firma.


Fritz Prem

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