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Unlautere Handelspraktiken -13. April 2021

Ein EU - weites Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken nimmt langsam an Fahrt auf und schön langsam beginnen auch die Letzten zu realisieren, dass sich da etwas ändern wird.

Erinnern wir uns zurück. Der Lebensmittelhandel hat sich in Europa in den letzten Jahren neben der normalen Entwicklung auch durch Fusionen und Zukäufe stark konzentriert.

Die Anbieterseite hat dies gelinde gesagt verschlafen – man hätte ja an den eigenen Strukturen schmerzhafte Einschnitte machen müssen, um weiterhin auf Augenhöhe Geschäfte zu machen.

Der Einkauf im Lebensmittelhandel hat begonnen, seine wachsende Markt zu spüren und ein zu setzen. Das Prinzip Leben und Leben lassen hatte ausgedient.

Damoklesschwert „Auslisten“

Somit ist es unter Androhung des Damoklesschwertes „Auslistens“ dazu gekommen, dass Zahlungsziele teilweise bis ins unendliche ausgedehnt wurden. Jubiläums-, Eröffnungs-, Einführungs- und weiß Gott welche Rabatte wurden im Nachhinein abgezogen. Rücknahmeverpflichtungen von bereits eingekaufter Ware wurden dem Lieferanten auf das Auge gedrückt. Die Liste dieser Ferkeleien könnte man als Insider gerne vervollständigen. 

Die kleinen Lieferanten mussten zu allem Ja sagen, da sie in der Zwischenzeit ihre übrigen Kunden beiseite gelegt haben, um den großen Hauptlieferanten zufrieden zu stellen.

Somit ist es dazu gekommen, dass schwarze Schafe in der Branche das Fass zum Überkochen gebracht haben. Lieferanten und deren vorgelagerten Bauern sind in ihrer Hilflosigkeit zur Politik gelaufen um von dort Unterstützung zu bekommen. Damit nimmt alles seinen Lauf.

Der Handelsverband hat jetzt erkannt, dass solche Methoden schwarzer Schafe nicht auf der ganzen Branche sitzen bleiben dürfen. Er hat rechtzeitig den Schritt nach vorne gemacht und wird mit einem eigenen Codex wieder ein Richtung in die branchenüblichen Spielregeln bringen.

Ein beachtenswerter Schritt

Vieles im Handelsgeschäft läuft doch auf der emotionalen Ebene ab. Wenn mit den Anstrengungen vieler wieder einmal bei allen Beteiligten die „Kappe zurecht gerückt“ wird, dann ist dies ein Zwischenschritt.

Niemand möge sich darauf verlassen, dass es etwa eine neutrale Schlichtungsstelle schon „richten“ wird, wenn sich ein Marktmittler mit all seiner Unfähigkeit wieder einmal so richtig in die Pfanne hauen lässt.

Aus der Erfahrung heraus  kann es so sein, dass ein Übervorteilter lieber zwei Mal hinunter drückt, bevor er sich über eine Schlichtungsstelle seine verspielte Position zurückholen kann.

Das „Kaufmännische Handwerk“ kann kein Gesetzgeber ersetzen.


Fritz Prem

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