"Green Lane" - Vorfahrt für LKW: EU-Kommission veröffentlicht Hinweise zum Grenzmanagement in der EU
Um trotz der Coronakrise den freien Warenverkehr und damit die Grundversorgung der Menschen in der gesamten EU zu gewährleisten, hat die EU-Kommission am Montagnachmittag neue praktische Hinweise für das Grenzmanagement veröffentlicht.
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„Das EU-Verkehrsnetz verbindet alle EU-Länder miteinander. Mit unseren Hinweisen wollen wir die Lieferketten der EU unter diesen schwierigen Umständen schützen und sicherstellen, dass sowohl Waren als auch Arbeitskräfte – ohne Verzögerungen – dorthin gelangen, wo sie gebraucht werden. Ein gemeinsamer und koordinierter Ansatz für den grenzüberschreitenden Verkehr ist heute wichtiger denn je“, erklärte die EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean dazu.
In den Leitlinien werden die EU-Mitgliedstaaten gebeten, unverzüglich alle relevanten Übergangsstellen an Binnengrenzen innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) als sogenannte „Green Lane“-Übergangsstellen zu benennen. Diese „Green Lane“-Übergangsstellen sollten für alle Frachtfahrzeuge offen sein – unabhängig von den transportierten Waren. Zudem sollte der Grenzübertritt einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern.
„Zudem sollen die „Green Lanes“ die Beschäftigten im Verkehrssektor, die in dieser Krise an vorderster Front stehen, schützen. Die Empfehlungen erleichtern ihnen ihre bereits sehr schwierige Tätigkeit und verbessern die Sicherheit und Vorhersehbarkeit ihrer Arbeit,“ ergänzte die EU-Kommissarin.
„Green Lane“-Grenzübergangsstellen
An den „Green Lane“-Grenzübergangsstellen sollten die Verfahren minimiert und auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Die Kontrollen und Überprüfungen sollten so durchgeführt werden, dass die Arbeitskräfte ihre Fahrzeuge nicht verlassen müssen, und die Fahrerinnen und Fahrer selbst sollten nur minimalen Kontrollen unterzogen werden. So sollten sie lediglich gebeten werden, ihren Personalausweis und Führerschein und erforderlichenfalls ein Schreiben ihres Arbeitgebers vorzuzeigen. Zudem sollten Dokumente auch elektronisch übermittelt oder vorgezeigt werden können.
Die Fahrerinnen und Fahrer und die Fahrzeuge sollten diskriminierungsfrei behandelt werden – unabhängig von Herkunfts- und Bestimmungsland, Staatsangehörigkeit oder Land der Fahrzeugzulassung.
Angesichts der aktuellen Situation werden die Mitgliedstaaten außerdem dringend aufgefordert, alle derzeit geltenden Straßenverkehrsbeschränkungen – etwa am Wochenende, nachts oder für bestimmte Sektoren – vorübergehend auszusetzen.
Quelle: EU-Aktuell
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2020