Bayerns Landwirtschaftsministerin Kaniber begrüßt Pläne gegen unlautere Handelspraktiken
Landwirte sollen künftig besser vor unfairer Behandlung durch große Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels geschützt werden, etwa durch das Verbot überlanger Zahlungsziele bei verderblicher Ware wie Gemüse.
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Als wesentliche Stärkung der Landwirte auf dem herausfordernden Ernährungsmarkt hat Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die Gesetzespläne des Bundes gegen unlautere Handelspraktiken begrüßt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat entsprechende Pläne im Bundeskabinett vorgestellt. Hierzu soll das Agrarmarktstrukturgesetzes neu gefasst werden. „Mit dem Gesetz wird vor allem die Position der kleineren Erzeuger und Verarbeiter gegenüber den großen Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel gestärkt. Die faire Behandlung unserer bäuerlichen Landwirtschaft und der dahinter stehenden Menschen ist mir eine Herzensangelegenheit“, sagte Michaela Kaniber. Die Ministerin weiter: „Die Handelsrisiken werden fairer aufgeteilt.
Dass die Gesetzesnovelle in zwei wichtigen Punkten gegenüber den Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) Verbesserungen vorsieht, ist ein wichtiger Schritt für die landwirtschaftlichen Betriebe.“ Künftig ist es zum einen nicht nur unlauter, sondern strikt verboten, dass der Handel nicht verkaufte Ware einfach zurückschickt. Zum anderen darf der Handel die Lagerkosten nicht auf die Lieferanten abwälzen.“ Damit seien bayerische Forderungen, die bereits im Bundesrat im Jahr 2018 Zustimmung fanden, erfüllt worden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
Veröffentlichungsdatum: 20.11.2020
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