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BVL erlässt Notfallzulassung für Isomate CLR MAX TT in Kernobst Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

02. März 2021

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Isomate CLR MAX TT erteilt zur Bekämpfung von Fruchtschalenwicklern und Lederfarbenen Schalenwicklern in Kernobst.

Bildquelle: Shutterstock.com Apfel
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Über die bestehende Zulassung hinaus dürfen die Dispenser (Wirkstoffe: Pheromone (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol + (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat + (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat + Dodecan-1-ol + Tetradecan-1-ol) zur Bekämpfung von Fruchtschalenwicklern (Adoxophyes orana) und Lederfarbenen Schalenwicklern (Pandemis heparana) in Kernobst eingesetzt werden.

Die vom BVL erlassene Notfallfallzulassung für Isomate CLR MAX TT hat für den Zeitraum vom 5. April bis zum 2. August 2021 Gültigkeit.  

Detaillierte Informationen zu dieser bzw. zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie hier auf BVL.Bund.de  

 

Veröffentlichungsdatum: 02.03.2021

Schlagwörter

Obst, gemüse, Kartoffeln, QS Qualität und Sicherheit GmbH