BVL/QS: Notfallzulassung für Anwendung von CURATIO an Kernobst Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel CURATIO erteilt. Das Kontaktfungizid mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe darf auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung der Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) sowie der Regenflecken- und Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für CURATIO ist vom 7. Juli bis zum 3. November 2021 gültig.
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Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
Veröffentlichungsdatum: 19.07.2021