Eine EU-Verordnung zu RHGs im Juni
Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihrer Februarsitzung 2021 (SCoPAFF) insgesamt fünf Verordnungsentwürfe zu Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen, die den Obst- und Gemüsebereich betreffen. Im Juni 2021 wurde eine EU-Verordnung veröffentlicht, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Die Verordnung (EU) 2021/976 betrifft vorrangig RHG-Anhebungen für insgesamt vier Wirkstoffe. Ein weiterer Stoff wird in den Anhang IV der Verordnung 396/2005 aufgenommen, so dass künftig kein RHG mehr erforderlich ist. Den Obst- und Gemüse-Bereich betrifft ausschließlich die RHG-Anhebung für Cycloxydim bei Erdbeeren. Die neuen RHG gelten direkt ab dem 8. Juli 2021 für alle Waren.
Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 6/2021
Veröffentlichungsdatum: 30.07.2021
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