BLE-Qualitätskontrolle verzeichnet 2021 erneut gute Qualität bei Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern
Rund 191.122 Tonnen Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern erreichten 2021 die deutschen Häfen oder Flughäfen und wurden zur Qualitätskontrolle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldet. Von der geprüften Menge wurden 36 Tonnen als nicht verzehrbar eingestuft und konnten somit nicht importiert werden.
Per Risikoanalyse entscheiden die Qualitätskontrolleurinnen und -kontrolleure der BLE, welche angemeldete Ware sie überprüfen. So wurden im vergangenen Jahr 31.063 Tonnen des angemeldeten Obstes und Gemüses kontrolliert – 412 Tonnen wurden in der ersten Kontrolle beanstandet und an die Importeure zur möglichen Korrektur zurückgegeben.
Sind die Erzeugnisse korrekt gekennzeichnet und weisen zum Beispiel weder Schimmelbefall noch Fäulnis auf, können sie importiert werden und stehen den Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellstmöglich im Supermarkt oder auf dem Frischmarkt zur Verfügung.
Mängel überwiegend bei Kennzeichnung der Ware
Am häufigsten bemängelten die Prüfenden, wie in 2020, eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung der Erzeugnisse, insbesondere bei Lauchzwiebeln, Tafeltrauben, Orangen, Avocados und Äpfeln. Die korrekte Kennzeichnung der Ware ist wichtig, denn sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen, beispielsweise zum Ursprungsland. Verderb wurde insbesondere bei Limetten, Wassermelonen und Zwiebeln beanstandet. Für verdorbene Ware sind häufig die Transportbedingungen, wie eine fehlerhafte Kühlung, verantwortlich.
In den meisten Fällen entschieden sich die Importeure, die Kennzeichnung zu korrigieren oder verdorbene Erzeugnisse auszusortieren. Durch eine Nachkontrolle prüfte die BLE, ob die normgerechte Aufbereitung erfolgreich war und stellte in diesem Fall eine Konformitätsbescheinigung aus. Letztlich mussten 36 Tonnen unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet werden.
Weitere Informationen zu den Aufgaben der BLE in der Konformitätskontrolle von Obst und Gemüse unter https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/Vermarktungsnormen/vermarktungsnormen_node.html oder im Youtube-Video unter https://youtu.be/suz9EkHnWM0
Quelle: BLE
Veröffentlichungsdatum: 18.08.2022