Neufassung der EU-Kontaminanten-VO
Bereits seit 2015 arbeitet die EU-Kommission an dem Vorhaben zur Neufassung der europäischen Kontaminanten-Verordnung. Damit sollte der Verordnungstext klarer strukturiert und vor allem die hohe Anzahl an Fußnoten reduziert werden, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Anfang Mai 2023 wurde nun die neue Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 veröffentlicht, die am 24. Mai 2023 in Kraft trat und ab dann auch direkt gültig ist. Damit wird die bisherige, alte VO (EG) 1881/2006 aufgehoben. Wesentliche
Neuerungen sind: die Festlegung von Begriffsbestimmungen, ein Verkehrsverbot von Lebensmitteln sowie ein Verarbeitungsverbot nicht verkehrsfähiger Rohstoffe, die die die in Anhang I aufgeführten Höchstgehalte überschreiten sowie die Definition der Lebensmittelkategorien. Letztere bezieht sich nun stärker auf Anhang I der VO 396/2005 zur Festlegung von Rückstandshöchstgehalten. Insgesamt wurden die vormals 75 Fußnoten auf 15 Fußnoten reduziert.
Die DFHV-Mitglieder erhalten über einen separaten QM-Infoverteiler auch Details zum Thema Kontaminanten.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 5/2023
Veröffentlichungsdatum: 15.06.2023