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Österreich, Tschechien, Polen und Portugal erhalten Unterstützung EU-Kommission stellt Soforthilfe nach Frostschäden im Frühjahr bereit

15. Juli 2024

Die EU-Kommission hat diese Woche vorgeschlagen, 77 Mio. EUR aus der Agrarreserve bereitzustellen, um Landwirtinnen und Landwirte in den Sektoren Obst und Gemüse sowie dem Weinsektor in Österreich, Tschechien und Polen zu helfen, die in jüngster Zeit unter widrigen Witterungsverhältnissen beispiellosen Ausmaßes leiden. Zudem sollen portugiesische Weinerzeugungsbetriebe, die von schwerwiegenden Marktstörungen betroffen sind, unterstützt werden.

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Mit den von den Mitgliedstaaten angenommenen Vorschlägen der Kommission werden 10 Mio. EUR für Österreich, 15 Mio. EUR für Tschechien, 37 Mio. EUR für Polen und 15 Mio. EUR für Portugal bereitgestellt. Diese Länder können die EU-Unterstützung um bis zu 200 % mit nationalen Mitteln aufstocken.
 
Im Frühjahr dieses Jahres waren Tschechien sowie Teile Österreichs und Polens von strengem Frost betroffen, der nach ungewöhnlich milden Temperaturen im März große Auswirkungen auf die Obstplantagen und Rebflächen hatte. In Polen wurden zudem durch Hagel Schäden verursacht. Die geschädigten Flächen und der entsprechende Anteil an der Erzeugung sind erheblich, was die wirtschaftliche Tragfähigkeit der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe gefährdet. Die nationalen Behörden verteilen die Beihilfen direkt an die Betriebe, um sie für ihre wirtschaftlichen Einbußen zu entschädigen. Österreich, Tschechien und Polen müssen der Kommission die Einzelheiten der Durchführung der Maßnahme mitteilen, insbesondere die Kriterien für die Berechnung der Einzelbeihilfe, die beabsichtigten Auswirkungen der Maßnahme, ihre Bewertung sowie die Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensation.

Unterdessen leiden die Weinerzeugungsbetriebe in Portugal unter Marktungleichgewichten, die sich zu einer anhaltenden und gravierenden Krise entwickeln könnten. Der dramatische Anstieg der Weinbestände in Portugal ist auf einen Rückgang der Verkäufe von Rotwein in Verbindung mit einem Produktionsanstieg im vergangenen Jahr zurückzuführen. Portugal war 2023 der Mitgliedstaat mit dem höchsten Produktionsanstieg im Vergleich zum Vorjahr. Mit dem heute von der Kommission vorgelegten Unterstützungspaket wird die befristete Krisendestillation in dem Land gefördert, um einen Teil der überschüssigen Mengen abzubauen und den Markt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, darf der durch Destillation gewonnene Alkohol nur für industrielle Zwecke wie Desinfektion und Pharmazeutik oder im Energiebereich verwendet werden. Die nationalen Behörden können die Beihilfe an Weinerzeuger, Weingenossenschaften, Brennereien und Weinunternehmen ausschütten und legen die Regeln für die Beantragung der Beihilfe selbst fest. Portugal sollte die Kommission über die Umsetzung der Maßnahme auf dem Laufenden halten, insbesondere über die in den einzelnen Regionen vom Markt genommenen Weinmengen.
 
Um die umfassenderen Herausforderungen für den EU-Weinsektor anzugehen, hat die Kommission kürzlich zudem eine hochrangige Gruppe für Weinpolitik ins Leben gerufen, die bis Anfang 2025 Empfehlungen für künftige politische Entscheidungen abgeben soll.

Zahlungen an Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen der finanziellen Soforthilfe für Tschechien, Österreich und Polen müssen bis zum 31. Januar 2025 geleistet werden, während die Unterstützung für die befristete, außergewöhnliche Krisendestillation für Portugal bis zum 30. April 2025 ausgezahlt werden muss. Die beiden Rechtsakte, in denen die Bestimmungen über die Unterstützung festgelegt sind, werden in den kommenden Tagen angenommen und nach ihrem Inkrafttreten im Juli 2024 unmittelbar anwendbar sein. 


Quelle: aiz.info

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2024

Schlagwörter

EU-Kommission, Nothilfe, Österreich, Tschechien, Polen, Portugal