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Frankreich stellt in Bio-Zucchini aus Spanien verbotenes Insektizid fest

26. November 2024

Die Französischen Behörden haben eine potenziell schwerwiegende Warnung an die Empfänger einer Lieferung spanischer Bio-Zucchini herausgegeben, in der ein verbotenes Pestizid festgestellt wurde.

Pestizid
Bildquelle: Pixabay

Laut den von Hortoinfo eingesehenen Dokumenten der Europäischen Kommission wurde nach einer von dem französischen Anbieter durchgeführten Überprüfung festgestellt, dass die Zucchini Rückstände des verbotenen Insektizids Heptachlor in einem Anteil von 0,05 mg/kg – ppm enthielten. Zusätzlich dazu, dass es sich bei Heptachlor um eine verbotene Substanz handelt, hat die Europäische Union (EU) für Heptachlor einen Höchstwert für Rückstände (MRL) festgelegt, der bei dem Mindestwert liegt, der im Labor nachweisbar ist: 0,01 mg/kg – ppm. Die Zucchini waren ausschließlich für den französischen Markt bestimmt, ohne Vertrieb in andere Länder.

Verbotenes Insektizid

Heptachlor wurde ab 1991 in vielen Unterzeichnerländern des Übereinkommens von der Liste der Wirkstoffe gestrichen, die als Pestizid zum Schutz von Pflanzen vor Schädlingen und Befall in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen. Die Herstellung, Verwendung und Vermarktung aller Pflanzenschutzmittel, die Heptachlor enthalten, ist verboten.


Quelle: Hortoinfo.es

Veröffentlichungsdatum: 26.11.2024

Schlagwörter

Frankreich, Bio-Zucchini, Spanien, Insektizid, Heptachlor