BÖLW zur Agrarministerkonferenz
Anlässlich der am Mittwoch beginnenden Agrarministerkonferenz ruft der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Länderminister und den Bund dazu auf, die Haftungsfrage im Falle von Kontaminationen mit neuen Gentechniken präventiv zu klären.
Foto © BÖLW
- Koexistenz und Verursacherhaftung bei Gentechnik sichern
- Agrarförderung: Weidehaltung bundesweit fördern
- Drohnen zum Bodenschutz nutzen
Die Einführung einer neuen Öko-Regelung zur Weidehaltung begrüßt der Bio-Spitzenverband. Er plädiert für die Ausweitung des Drohneneinsatzes zum Bodenschutz.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand beim BÖLW, zu notwendigen Begleitmaßnahmen der geplanten Gentechnik-Deregulierung:
„Gentechnik bleibt in ökologischen Produkten verboten: das erwarten Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Recht. Doch wie soll das praktisch umgesetzt werden, wenn Gentechnik künftig angebaut würde? Die lückenhaften EU-Pläne regeln nicht, wie etwaige Schäden oder Kontaminationen durch neue Gentechnikpflanzen vermieden werden sollen. Wenn doch etwas passiert, blieben Bio-Betriebe und -Unternehmen auf den Kosten sitzen, weil die Gentechnik-Konzerne für Schäden nicht zur Rechenschaft gezogen werden sollen.“
„Diese Umkehr des Verursacherprinzips ist ein Angriff auf die gesamte Lebensmittelwirtschaft! Wir appellieren an die Bundesländer sich für klare EU-Regeln für Koexistenz, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung einzusetzen, damit Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeiterinnen und Händler auch künftig ohne Gentechnik wirtschaften können – ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten. Die Politik muss außerdem die Haftungsfrage regeln, bevor neue Gentechnikpflanzen zugelassen werden.“
Zum Drohneneinsatz bei Wein und Kartoffeln sagt Röhrig:
„Um Böden zu schonen, plädieren wir dafür, den Einsatz von Drohnentechnik auch für Sonderkulturen in Flachlagen zuzulassen. Die Applikation von im Ökolandbau zugelassenen Naturstoff-Präparaten aus der Luft würde einen wichtigen Beitrag zum Bodenschutz leisten, da Böden dann im feuchten Zustand nicht mit Maschinen befahren werden müssten.“
Quelle: BÖLW
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025
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